Zutritt zur Wohnung
Für manche Reparaturen oder Instandsetzungen ist die Mitwirkungspflicht der Mieter erforderlich. Um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können, bitten wir alle Mieter, den entsprechenden Firmen schnellstmöglich den Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
Verweisen möchten wir auch auf § 10 Absatz 1 des von allen Mietern unterschriebenen Nutzungsvertrages:
„Das Mitglied hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung, zur Instandsetzung oder zur Modernisierung der Wohnung sowie zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht erforderlich sind.“
Sollten Sie Zweifel haben, ob eine Firma von Bauen + Wohnen eG zu Reparaturarbeiten beauftragt wurde, rufen Sie gern in unserer Technikabteilung unter Tel: 0531 / 888 98 15 an.